INHALT
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Veranstaltungscharakter/Teilnahmebedingungen
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Strecke
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Wertungskategorien
- Bekleidung/Ausrüstung
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Startnummer/Teilnehmerausweis
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Zeitnahme
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Briefings/Start
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Neutralisierter Start
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Markierung der Strecke
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Kontroll- und Verpflegungsstellen
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Zeitlimits
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Ziel
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Ausscheiden aus dem Rennen
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Zeitstrafen/Disqualifikation
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Medizinische Notfallversorgung (Rescue-Team)
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Doping
- Hilfe von Außen
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Umwelt- und Naturschutz
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Die SALOMON KEEP ON RUNNING St. Wendel Regeln
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Protest und Jury
- Kündigung zwischen Teilnehmer und Veranstalter
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Haftungsausschluss
- Verjährung/Gerichtsstand
Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für den SALOMON 4 TRAILS gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die einzelnen Bestimmungen vollständig gelesen und verstanden hat. Er bestätigt dies durch seine Unterschrift unter dem Reglement.
1. Veranstaltungscharakter/ Teilnahmebedingungen
SALOMON KEEP ON RUNNING St. Wendel sind Trailläufe in teilweise unzugänglichem Gelände. Im Einzelnen bedeutet dies für die Teilnehmer:
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Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine läuferische Erfahrung verfügen.
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Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf Wegen und Steigen, auch im exponierten oder absturzgefährdeten Gelände verfügen.
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Jeder Teilnehmer muss über Erfahrung in der Begehung schwieriger Passagen verfügen.
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Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungs- vermögen im Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen.
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Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen informiert sein.
Diese erforderlichen Vorerfahrungen und Kenntnisse können von uns als Veranstalter nicht überprüft werden. Durch die Unterschrift unter dem Reglement und unter der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er über die aufgeführten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Dabei sind die vom Veranstalter aufgelisteten Punkte für eben diese Erfahrungen und Kenntnisse nicht abschließend, sondern gelten vielmehr als Beispiele und allgemeine Erfahrungswerte.
2. strecke
SALOMON KEEP ON RUNNING St.Wendel besteht aus 3 Rennen an 3 Tagen. Die einzelnen Rennen werden wie folgt gestartet:
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Freitag 05.10.2012 19:00 CityNight-Sprint (3,1 km)
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Samstag 06.10.2012 12:00 Spiemont-Trail (30,7 km)
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Sonntag 07.10.2012 10:00 Bosenberg-Trail (19,0 km)
Je nach Wetter und Verhältnissen behält sich der Veranstalter vor, die Strecke entsprechend zu ändern und auf Alternativrouten auszuweichen. Durch diese Maßnahmen können sich die angegebenen Horizontaldistanzen, Höhenunterschiede uns Schwierigkeiten der Strecke ändern.
3. Wertungskategorien
Folgende Wertungskategorien sind ausgeschrieben:
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MEN
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WOMEN
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MASTER MEN (über 40 Jahre – Stichtag ist der 05.10.2012)
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MASTER WOMEN (über 40 Jahre – Stichtag ist der 05.10.2012)
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SENIOR MASTER MEN (über 50 Jahre – Stichtag ist der 05.10.2012)
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SENIOR MASTER WOMEN (über 50 Jahre – Stichtag ist der 05.10.2012)
Die Mindestteilnehmerzahl pro Kategorie beträgt 20 Anmeldungen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl in einer Kategorie nicht erreicht werden, so werden die Teilnehmer automatisch eine Kategorie tiefer gewertet (also z.B. Senior Master bei Master)
Im Rahmen einer "Pasta-Party" erhalten die Tagessieger in den jeweiligen Kategorien kleine Preise und die Gesamtführenden ihre Leadertrikots. Das Gesamtergebnis ergibt sich wie folgt: Die 1. – 6. platzierten jeder Kategorie in der Sprintdistanz erhalten folgende Zeitgutschrift für das Gesamtklassement: 1. Platz: 60 Sekunden, 2. Platz: 50 Sekunden, 3. Platz: 40 Sekunden, 4. Platz: 30 Sekunden, 5. Platz: 20 Sekunden, 6. Platz: 10 Sekunden. Die einzelnen gelaufenen Zeiten werden zu einem Gesamtergebnis addiert und je nach Platzierung beim Sprint die Zeitgutschriften abgezogen.
Änderungen vorbehalten, bitte letzte Race-Info beachten!
4. Bekleidung/AusrÜstung Die Mitnahme folgender AusrÜstung wÄhrend des kompletten Wettkampfs ist vorgeschrieben:
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Regenbekleidung bzw. Überbekleidung als Regenschutz (mind. wasserdichte Regenjacke).
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Warme Kleidung als isolierende Zwischenschicht unter der Überbekleidung.
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Handschuhe und Mütze.
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Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set und Rettungsdecke).
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Ein Rucksack (z.B. Laufrucksack) oder Hipbag.
Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs wird vom Veranstalter vor dem Start und an den Kontrollstellen überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/Bekleidung wird mit Disqualifikation geahndet. Eine Ausnahme von dieser Regelung kann der verantwortliche Rennleiter und Streckenchef im täglichen Briefing für eine Etappe ankündigen.
5. Startnummer, Teilnehmerausweis, Leadertrikots und Finisher-Shirt
Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper tragen. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder-Chip an der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel von jedem Teilnehmer eingelesen. Jeder Teilnehmer muss zusätzlich seinen Teilnehmerausweis während des Rennens bei sich haben. Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen ihre Leadertrikots tragen. Die Gesamtbesten jeder Kategorie die den Tripple Trail (alle 3 Tage) gebucht haben, erhalten am ersten Tag ein Leadertrikot. Dieses muss getragen werden. Das Finisher-Shirt erhält derjenige Teilnehmer, der alle 3 Rennen Start/Ziel beendet und somit jeden Meter der Strecke absolviert hat. Jeder Teilnehmer erhält zu seinen gebuchten Rennen jeweils eine neue Startnummer. Tripple Trail-Bucher erhalten eine Startnummer für alle 3 Rennen in einer gesonderten Farbe.
6. Zeitnahme
Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder-Chip. Der Chip ist auf der Rückseite der Startnummer befestigt und darf nicht entfernt werden! Er misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers auf allen Etappen. Sollte der Chip bei einer Etappe verloren gehen oder nicht mehr funktionieren, bitten wir um umgehende Meldung an den Kontrollstellen und am Race-Office. Dort wird dann ein neuer Transponder-Chip ausgegeben.
Der Chip wird mit einem Pfand von EUR 50,- belegt. Bei Verlust des Chips durch den Teilnehmer wird der Betrag einbehalten. Das Pfand wird am Ende des Wettkampfs geben Rückgabe des Chips wieder ausgehändigt.
7. Briefings/Start
Am Fretag, ca. 1,5 Stunden vor dem ersten Start erfolgt das ausführliche Briefing zum gesamten Rennen sowie das Streckenbriefing für das 1. Rennen durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef. Genaue Zeit und Ort werden noch bekannt gegeben. Im Rahmen der anschließenden Pasta-Party erfolgt dann das Briefing für das 2. Rennen. Am Samstagabend gibt es dann für die Teilnehmer im Rahmen der Pasta-Party ein detailliertes Streckenbriefing für das letzte Rennen. Die Teilnahme an den Briefings ist verpflichtend. Sollte ein Teilnehmer nicht anwesend sein, muss er sich über den Inhalt des Briefings bei einem anderen Teilnehmer informieren. In den Briefings werden die Teilnehmer durch den zuständigen Rennleiter und Streckenchef auf die Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht. Die Startaufstellung beginnt jeweils 30 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Beim ersten Start am Freitag 05.10.2012 erfolgt die Startaufstellung einmalig nach Startnummern, ab dem zweiten Rennen stellen sich die Läufer nach ihrer Platzierung in der Gesamtwertung in verschiedenen Startsektoren auf.
Der Start ist bis maximal zehn Minuten nach der offiziellen Startzeit geöffnet. Teilnehmer die bis zu zehn Minuten nach der offiziellen Startzeit starten, werden ab der offiziellen Startzeit (Blockstartzeit) gewertet. Teilnehmer, die später als zehn Minuten nach der Startzeit starten, werden nicht mehr gewertet.
8. Neutralisierter Start
Ein neutralisierter Start wird generell durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges (Motorrad oder Auto) nicht erlaubt.
9. markierung der strecke
Die Strecken von SALOMON KEEP ON RUNNING werden von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbändern, Fähnchen usw. markiert. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, bei starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer den Streckenplan mitführen muss.
10. KOntroll- und Verpflegungsstellen
Auf jeder Etappe befinden sich zwischen ein und vier, den Teilnehmern vorher nicht bekannten Kontrollstellen, an denen jeder Teilnehmer einchecken muss. Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später trotzdem im Ziel einlaufen (z.B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), erhalten pro nicht eingecheckte Kontrollstelle eine Zeitstrafe von mind. 60 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.
An jeder Verpflegungsstelle gibt es für die Teilnehmer u.a. Sportgetränke, Energieriegel, –Gels und Obst. Der genaue Standort der Verpflegungsstelle kann dem Streckenplan entnommen werden. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er zusätzlich immer ausreichend Verpflegung und Getränke mit sich führt. An einigen Verpflegungsstellen gibt es in Abhängigkeit von der Witterung auch warme Speisen.
11. Zeitlimits
Der tägliche Zeitplan für die einzelnen Rennen wird im Briefing durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef bekannt gegeben. Dieser kann bestimmte Zeitlimits enthalten, zu denen die Teilnehmer die jeweiligen Verpflegungsstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im Streckenplan als Anhaltswerte mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten, werden die betreffenden Teilnehmer vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen. Für die Teilnehmer des Triple Trail (alle 3 Tage) gilt: Sie dürfen am nächsten Tag erneut starten, fallen aber aus der Finisher-Wertung!
12. Ziel
Im Ziel müssen die Teilnehmer mit ihrer Startnummer einchecken. Hier erfolgt die offizielle Wertung des Rennens. Teilnehmer, die wegen Erschöpfung, Verletzung etc. bis zu 60 Minuten nach dem offiziellen Zielschluss im Ziel einlaufen, erhalten die maximale Laufzeit von Start bis Zielschluss plus 60 Minuten. Sie können dann am nächsten Tag wieder starten und verbleiben in der offiziellen Finisherwertung. Teilnehmer, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer aus dem Rennen genommen wurden, mehr als 60 Minuten nach dem Zielschluss im Ziel einlaufen oder nachweislich wegen Verletzung (Beweis erforderlich) nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln eintreffen, erhalten die maximale Laufzeit von Start bis Zielschluss plus 120 Minuten. Sie können am nächsten Tag wieder starten, werden jedoch nicht mehr als Finisher gewertet.
13. Ausscheiden aus dem Rennen
Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z.B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Start, Kontrollstellen oder Ziel) oder unter der Rufnummer +49/151/55010146 abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht bei Start, Kontrollstellen, Ziel oder den angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter Umständen mit Einsatz von Hubschraubern) auf Kosten des/der Teilnehmer/s einleiten. Wer den SALOMON KEEP ON RUNNING St.Wendel frühzeitig beenden möchte, muss sich außerdem im Race Office abmelden, den Transponder-Chip abgeben und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren.
14. Zeitstrafen und Disqualifikation
Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 120 Minuten zu verhängen, z. B. wegen:
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Nichterfüllen der unter Pkt. 1. dieses Reglements beschriebenen speziellen Voraussetzungen seitens jedes Teilnehmers
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Nichteinhalten der SALOMON KEEP ON RUNNING St. Wendel Regeln
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Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, Rettungschefs, des Verantwortlichen der Kontrollstelle sowie der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer
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Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
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Unvollständiger Pflichtausrüstung am Start (vollständige Aufzählung siehe Bekleidung/Ausrüstung)
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Verweigerung der Ausrüstungskontrolle
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Umweltverschmutzung
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Grober Unsportlichkeit
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Nicht Passierens einer Kontrollstelle
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Unterlassener Hilfeleistung
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Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
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Doping
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Eigenmächtige Streckenabkürzungen
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Eigenmächtiges Aufstellen im falschen Startblock
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Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen der Startnummer
Diese Aufstellung ist nicht abschließend!
Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.
15. medizinische notfallversorgung (rescue-team)
Start-/Zielbereich
Im Zielbereich baut das rescue-team seine mobile medizinische Notfallversorgung auf. Die Versorgung im Zielbereich wird bis Eintreffen des letzten Läufers durch die Einsatzkräfte sichergestellt. Dienstbeginn im Startbereich ist jeweils ca. 1 Stunde vor Rennbeginn.
Während SALOMON KEEP ON RUNNING St. Wendel
Über die Strecke verteilt sind Rettungskräfte im Einsatz, die einerseits von örtlichen Rettungskräften als auch von unserem eigenen rescue-team gestellt werden. Über diese erhalten die Teilnehmer in Notfällen schnellstmöglich ärztliche Hilfe
Notrufnummer für alle Teilnehmer
Die Notrufnummer steht auf allen Streckenplänen, welche die Teilnehmer vom Veranstalter erhalten. Die medizinische Info-Hotline lautet: +49 178 7819222
Was tun im Notfall?
- Ruhe bewahren
- Notfallnummer wählen: +49 178 7819222
- Genauen Standort und die Startnummer durchgeben
- Sollte man den Notruf selbst nicht abgeben können, dann bitte einen anderen Läufer benachrichtigen, so dass dieser den nächsten Posten verständigen kann
- Nach Klärung des Sachverhaltes durch den Einsatzleiter des rescue-teams, wird die sofortige Hilfeleistung eingeleitet.
- Bei Bagatellverletzungen gelten Sonderregelungen
Einsatzablauf
Geleitet werden alle Einsätze durch den Einsatzleiter des rescue-teams. Dieser entscheidet über das Einsetzen der einzelnen Rettungsteams. Im Notfall informiert der Einsatzleiter auch sofort die zuständige Rettungsleitstelle. Die Rettungsleitstelle entsendet dann im Bedarfsfall weitere Einsatzkräfte des öffentlichen Rettungsdienstes. Bei unklaren Meldungen oder auch Bagatellverletzungen oder Erkrankungen des Teilnehmers behält sich der Einsatzleiter einen alleinigen Einsatz, ohne Information der Rettungsleitstelle jederzeit vor. Geht der Notruf direkt bei einem der Rettungsteams ein, informiert das jeweilige Team den Einsatzleiter.
Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, anderen in Not geratenen Läufern Erste Hilfe zu leisten und das rescue-team zu verständigen!
16. Doping
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers. Im Besonderen verboten sind intravenöse Infusionen ohne medizinische Ausnahmegenehmigung (eine Ausnahme stellt z.B. die Verabreichung einer Infusion bei bestehendem therapieresis-tenten Erbrechen dar). Bei einer belastungsinduzierten Dehydration ist die Gabe von Infusionen durch den Rennarzt oder eigenes medizinisches Personal verboten. Über gerechtfertigte medizinische Anwendungen entscheidet der Rennarzt nach dem Regelwerk der NADA.
17. Hilfe von außen
Kein Teilnehmer darf Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, andere Teilnehmer) – mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen – während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe durch das SALOMON KEEP ON RUNNING St. Wendel rescue-team.
Nimmt ein Teilnehmer Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.
18. Umwelt- und Naturschutz
Da der SALOMON KEEP ON RUNNING St.Wendel durch die schönsten Regionen des Veranstaltungsortes führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.
19. DIE SALOMON KEEP ON RUNNING St. Wendel REGELN
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Der SALOMON KEEP ON RUNNING St. Wendel findet auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststraßen und Wanderwegen statt.
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Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
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SALOMON KEEP ON RUNNING St. Wendel führt großteils durch Forststraßen, Wander- wegen und Steigen. Abseits der offiziellen Route kann teilweise Absturzgefahr herrschen, weshalb Abkürzungen (auch das „shortcutting“ von Spitzkehren, Kurven, Serpentinen...) oder selbst gewählte Wegvarianten verboten sind. Jeder Teilnehmer läuft auf eigene Gefahr.
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Die Route des SALOMON KEEP ON RUNNING St.Wendel wird von einem erfahrenen und kompetenten Markierungsteam mit Kreidespray, Schildern, Trassierbändern usw. markiert. Ein Anspruch auf eine durchgehende Markierung der Strecke, die eine eigene Orientierung im alpinen Gelände überflüssig machen würde, besteht jedoch nicht. Insbesondere nach starken Regenfällen, bei Schneefall oder sonstigen ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Markierung verschwunden, überdeckt oder nicht rechtzeitig erkennbar sein, weshalb jeder Teilnehmer Karten und Detailplan mitführen muss.
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Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Geh-, bzw. Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter kann mit Hinweistafeln auf diese Wegabschnitte aufmerksam machen und zusätzliche Sicherungen (z.B. Fixseile als Handlauf) anbringen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Veranstalters zu diesen Maßnahmen.
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Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen oder nötigenfalls ganz zu streichen.
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Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen. Eine Zuwiderhandlung führt zur sofortigen Disqualifikation.
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Generell gilt bei der Benutzung von Stöcken folgende Regelung: Wer mit Stöcken startet, muss diese auch bis zum Ziel bei sich tragen. Umgekehrt darf kein Teilnehmer, der ohne Stöcke gestartet ist, sich diese unterwegs reichen lassen.
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Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.
20. protest und jury
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis zu einer Stunde nach Zielschluss Protest im Race Office einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird innerhalb von 24 Stunden den Protest behandeln und eine Entscheidung verkünden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 100,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen, die durch Strafen geahndet werden können, dar.
21. KÜNDIGUNG ZWISCHEN TEILNEHMER UND VERANSTALTER
Der Veranstalter behält sich jedem einzelnen Teilnehmer gegenüber bis zum offiziellen Schluss der Veranstaltung ein vertragliches Kündigungsrecht in der Form eines Rücktrittsrechtes nach §§ 324, 241 Abs.2 BGB vor. Die Abwicklung erfolgt dann nach § 346 BGB.
22. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Mit der vorgegebenen Registrierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der PLAN B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die in Punkt 1 genannten speziellen Vorerfahrungen und –kenntnisse zu verfügen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird.
Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.
Der Teilnehmer kennt und akzeptiert vollumfänglich die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.
Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung von Bildmaterial aus der Veranstaltung einverstanden. Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend gegen Unfälle (auch im Ausland) versichert ist.
Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau sowie seine technischen Fertigkeiten den Anforderungen eines derartigen alpinen Ausdauerwettkampfes entspricht.
23. VERJÄHRUNG/ GERICHTSSTAND
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PLAN B event company GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Etwaige Änderungen dieses Reglements behält sich die Renn- und Organisationsleitung immer vor! |